AGB für die Firma Christian Schmidt Dienstleistungen

  1. Allgemeines

    1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten verbindlich für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden.

    2. Alle zwischen uns und unseren Kunden getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB und unserem Angebot.

    3. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwaigen Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir anderslautenden Bedingungen schriftlich zustimmen.

  1. Vertragsschluss

    1. Mit der Unterzeichnung unseres Angebots beauftragt der Kunde uns verbindlich mit der Montage des vorher bestimmten Gartenhauses (Werkvertrag).

    2. Die Beauftragung kann schriftlich oder elektronisch vorgenommen werden.

    3. Der Kunde hat unser Angebot sowie unsere Auftragsbestätigung auf Übereinstimmung mit den Kundendaten, auf Richtigkeit sowie auf Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige Abweichungen sind unverzüglich (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) mitzuteilen. Unterbleibt die unverzügliche Mitteilung, so gibt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart.

  1. Preise

    1. Die preislichen Konditionen der Montage finden sich in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung.

    2. Treten vor der Montage des Gartenhauses Änderungen ein, wie beispielsweise eine Preiserhöhung durch Zulieferer, so behalten wir uns eine preisliche Anpassung vor.

  1. Zahlung und Abwicklung

    1. Es gelten die zwischen uns und unserem Kunden individuell vereinbarten Preise.

    2. Der Kunde kann die Zahlung per Vorkasse, Banküberweisung oder Nachnahme vornehmen. Eine Kombination der Zahlungsarten für ein und dieselbe Leistung ist ausgeschlossen.

    3. Der Kunde hat eine angemessene Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Brutto-Preises zu leisten. Bei einer Zahlung per Vorkasse sowie bei der Anzahlung ist die Zahlung innerhalb von sieben Tagen ab der Auftragsbestätigung fällig und zu zahlen. Wir behalten uns vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten abzulehnen.

    4. Sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der vom Kunden geschuldete Werklohn ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen fällig und zu zahlen, nachdem die Werkleistung erbracht worden ist.

    5. Sofern ein Skonto vereinbart ist, dürfen Abzüge nur erfolgen, solange der Kunde allen Zahlungsverpflichtungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele nachkommt.

  1. Termine

    1. Unsere Montagetermine sind, sofern nicht ausdrücklich in Schrift- oder Textform als Fixtermin vereinbart, stets unverbindlich.

    2. Mit dem Kunden fest vereinbarte Termine sind von beiden Seiten einzuhalten. Ist der Kunde am Montagetermin nicht vor Ort und hat keinen geeigneten Vertreter vor Ort, so sind wir berechtigt, Schadensersatz zu fordern.

  2. Rücktritt

    1. Sofern die richtige oder rechtzeitige Belieferung an uns durch unseren Zulieferer nicht erfolgt, so sind wir berechtigt, die Montage um die zusätzliche Lieferzeit zu verlängern und bei Nichtverfügbarkeit aller für die Montage benötigter Teile vom Vertrag zurückzutreten.

    2. Gleiches gilt für Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wie höhere Gewalt.

    3. Wir verpflichten uns, solche Umstände und die weitere Vorgehensweise unverzüglich unserem Kunden mitzuteilen.

  1. Gewährleistung und Haftung

    1. Wir haften für Sach- und Rechtsmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§434 ff. BGB für bereits hergestellte Waren sowie gemäß §§ 633 ff. BGB für nach Kundenspezifikation herzustellende Waren sowie für erbrachte Werkleistungen. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.

    2. Eine zusätzliche Garantie besteht nur dann, wenn diese in der Auftragsbestätigung explizit aufgenommen wurde.

    3. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist.

    4. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    5. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

  1. Eigentumsvorbehalt

    1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags geht das montierte Gartenhaus nicht in das Eigentum des Kunden über. Das unter Eigentumsvorbehalt stehende Gartenhaus samt aller Bestandteile darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit abgetreten werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter erfolgen.

    2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Werkvergütung sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde die fällige Werkvergütung nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder wenn eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

    1. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Forderung nur dann berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt wurden und wir diesen Anspruch anerkannt haben. Gleiches gilt, sofern der Gegenanspruch des Kunden unstreitig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Mängelrügen geltend macht.

    2. Als Besteller darf der Kunde nur dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Werkvertrag beruht.

  1. Widerrufsrecht

    1. Dem Kunden steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern die Art des Vertragsschlusses ein solches vorsieht.

    2. Im Falle der Möglichkeit eines Widerrufs, erhält der Kunde eine entsprechende Widerrufsbelehrung.

  1. Vertragsaufhebung, Rücknahme

    1. Für Vertragsaufhebung oder Rücknahme der Angebotsbestätigung seitens des Kunden sind wir berechtigt, Schadensersatz zu fordern.

    2. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts.

  1. Nacherfüllung

    1. Der Kunde hat das montierte Gartenhaus unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich in Schrift- oder Textform zu rügen. Für versteckte Mängel gilt die Rügeobliegenheit im Zeitpunkt der Entdeckung etwaiger Mängel.

    2. Soweit Mängel tatsächlich vorliegen, leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Im Falle der Nachbesserung gelten zwei Nachbesserungsversuche als vereinbart.

  1. Anwendbares Recht

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Gerichtsstand

    1. Für alle Rechtsbeziehungen mit uns ist der Gerichtsstand der Sitz unserer Firma.

    2. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch dann, wenn der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht im Inland hat.

  1. Salvatorische Klausel

    1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

Firma Christian Schmidt Dienstleistungen
Espanweg 6

92345 Dietfurt

Telefon +49 (0) 171 8379573

E-Mail: info@schmidtdienstleistungen.de

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Vertretungsberechtigte Person: Herr Christian Schmidt